allane mobility consulting text logo
car in the nature

Entdecken Sie die Vorteile von Elektromobilität.

Staatliche Förderung

nature road
  • BAFA Prämie

    Die BAFA-Prämie ist ein Zuschuss, den man beim Kauf eines Elektroautos oder eines förderfähigen Hybridfahrzeugs erhalten kann. Diese Förderung wird von der Bundesregierung und den Autoherstellern gemeinsam bereitgestellt und gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Die BAFA-Prämie wird jeweils zur Hälfte von der Regierung und den Autoherstellern getragen und wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. 
     

    Änderungen ab dem 01. Januar 2023:

    • Plug-In-Hybridfahrzeuge werden nicht mehr gefördert.
    • Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro erhalten eine Förderung von 4.500 Euro, während Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 60.000 Euro eine Förderung von 3.000 Euro erhalten.
    • Offiziell förderfähig sind Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und Autos, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen und maximal 50g CO2-Emissionen pro Kilometer verursachen. 

     

    Hier geht’s zum Online-Antrag: BAFA-Prämie online beantragen.

person
  • KFZ-Steuer

    Der Staat besteuert klimaschädliche Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß höher und solche mit niedrigem CO2-Ausstoß niedriger.
     

    Rein elektrische Fahrzeuge sind für bis zu zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit, sofern sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden. Die Steuerbefreiung kann bei einem Halterwechsel weitergegeben werden und läuft bis zum Ablauf der zehn Jahre.
     

    Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer, jedoch sind die Steuern für diese Fahrzeuge in der Regel günstiger als für herkömmliche Verbrenner. 

fancy car
  • Gewerbesteuervorteil

    Bei einem Elektro- oder Hybrid-Firmenwagen profitieren Arbeitnehmer steuerlich, da seit Anfang 2020 nur noch ein Viertel des Bruttolistenpreises bei der Besteuerung von reinen Elektrodienstwagen als Basis dient. Dies wird auch als die "0,25-Prozent-Regelung" bezeichnet.

Fragen, Anregungen oder Kommentare?

Wenn Sie weitere Informationen zu unserem Unternehmen, unseren Marken oder Dienstleistungen wünschen, kontaktieren Sie uns jederzeit.

Kontakt